Folgenden Vertrag müssen die Mitwirkenden Unterschreiben, bevor sie Texte, Textzeilen und Textpassagen des Hörbuches bekommen, einzig um die Wahrung des Urheberrechts zu gewährleisten.
Du hast Lust dabei zu sein? Ein teil des Hörbuches zu werden?
Wenn Du mit dem Vertrag einverstanden bist, ggf eine kleine Änderung für dich individuell möchtest, melde dich gerne bei Matze oder David.
Matze: Matze@ehepaar2010.de
V e r t r a g
für Sprachwerk
Zwischen
........................... - Urheber -
(Anschrift)
und
........................... - Sprecher -
(Anschrift)
werden folgende Vereinbarungen getroffen:
Präambel:
Der Urheber erstellt ein Sprachwerk mit dem Titel „Sein letzter Herbst“ als Hörbuch-CD. Der Sprecher übernimmt eine Rolle auf diesem Sprachwerk.
Der Vertrag benennt der einfachheithalber nur die männliche Person, wobei gleiches auch für weibliche Personen gilt.
§ 1 Auftrag
Der Sprecher übernimmt eine Rolle auf dem Sprachwerk „Sein letzter Herbst“. Er spricht die ihm übertragenne Rolle ohne Textveränderungen ein.
Dafür bekommt der Sprecher den Text seiner Rolle und ggf den Gesamttext.
Textveränderungen sind ausschlieslich mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers zu verwenden.
Der Sprecher verpflichtet sich, seine Rolle so zu sprechen, wie es das Buch bzw der Urheber vorsieht. Ausdruck und Betonung sind in dem Sprachwerk von großer Bedeutung.
Wird die Rolle außerhalb der Räumlichkeiten des Urhebers und ohne Beisein des Urhebers eingesprochen, so hat der Sprecher dafür Sorge zu tragen, dass die Aufnahmen direkt zum Urheber, und nicht in die Hände dritter gelangen. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) darf nicht verletzt werden.
Der Sprecher verpflichtet sich, dem Urheber zeitnah über den Stand seiner Arbeiten, den voraussichtlichen weiteren Ablauf zu informieren und Termine einzuhalten.
Sollte eine Sprachsequenz nicht zum abgesprochenen Termin durch den Sprecher eingehalten werden können, hat der Sprecher den Urheber darüber rechtzeitig zu informieren.
Bei Verzug von 4 Wochen ohne Information kann der Urheber vom Vertrage zurücktreten.
Der Name des Sprechers wird auf dem Hörbuch und dem Bucklet genannt.
§ 2 Entgelte
Dem Sprecher stehen keine finanziellen Entgelte zu. Ihm werden keine Reisekosten, Späsen und sonstige Auslagen, vergütet.
Dem Sprecher steht vor der offiziellen Veröffentlichung des Hörbuches ein fertiges Exemplar unentgeltlich zu.
§ 3 Rollenverteilung / Sprechproben
Die Rollenverteilung unterliegt dem Urheber und von ihm benannte Personen. Um eine passende Rollenverteilung vornehmen zu können, schickt der Sprecher dem Urheber eine Sprechprobe (Inhalt durch Urheber vorgegeben). Bereits zu diesem Zeitpunkt besitzt dieser Vertrag Gültigkeit. Kommt der Sprecher für keine Rolle in Frage, hat er donnoch Stillschweigen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu wahren und die Inhalte des Sprachwerkes nicht an dritte weiterzugeben.
§ 4 Urheberrecht
Sowohl vor, als auch nach der Veröffentlichung, bedarf die Verbreitung und die Veröffentlichung ganzer oder einzelner Teile des Projektes, für private und/oder gewerbliche Zwecke, durch den Sprecher und / oder den Bewerber, die schriftliche Genehmigung des Urhebers.
Das Urheberrechtsgesetz gilt entsprechend.
Dieses gilt auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung.
§ 5 Leistungen an Wettbewerber, Geheimhaltung
Der Sprecher verpflichtet sich, keinem Wettbewerber des Urhebers wesentliche Teile des Sprachwerkes zu verkaufen oder zur Verfügung zu stellen ohne die Einwilligung des Urhebers vorher einzuholen. Die Verweigerung der Zustimmung ist nicht vertragswidrig, wenn sie nicht völlig willkürlich erfolgt.
Der Sprecher hat über alle ihm bekannt gewordenen Interna des Urhebers –Stillschweigen zu bewahren.
Verstoß gegen diese Verpflichtungen berechtigen zum Schadenersatz.
§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Etwa ungültige Bestimmungen des Vertrages berühren seine Wirksamkeit insgesamt nicht; bei nichtigen Teilen der Vereinbarung sind beide Teile verpflichtet, an der Neuformulierung mitzuwirken, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.
§ 7 Sonstige Vereinbarungen
Der Vertrag kann durch den Urheber vorzeitig unter Angaben von Gründen gekündigt werden.
Eine Vertagskündigung durch den Sprecher ist unter Angaben von Gründen möglich. Der Urheber behält sich Schadensersatzforderungen und Verzugsersatzvorderungen vor, da ein fristgerechter Abschluss des Projektes dadurch in Gefahr ist.
Wörtliche Änderungen einzelner Textpassagen können mit Absprache zwischen dem Sprecher und dem Urheber beim Einlesen vorgenommen werden, ohne die Inhaltlichen Aussagen zu verfälschen.
Ort, Datum ...................
Urheber Sprecher
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Druckbuchstaben Druckbuchstaben
